Sie befinden sich hier: Start > Dienstleistungen > Spar-Tipp

Hinweise zu Preisen und Finanzierung

Wir kalkulieren unsere Preise individuell für Sie. Aufgrund der nachgefragten Dienstleistungen und der benötigten Qualifikation unserer Mitarbeiter/innen haben wir Angebote mit einem attraktiven Preis-/ Leistungsverhältnis. Manchmal übernimmt der Staat einen Teil der Kosten durch Steuerreduzierung.

Lassen Sie die folgenden Hinweise durch Ihren Steuerberater für Ihre Situation prüfen!

Haushaltshilfe bei Alter, Krankheit oder Behinderung
Die Kosten für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt können Sie bis maximal 624 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie oder ihr Ehegatte mindestens 60 Jahre alt sind oder eine zum Haushalt gehörige Person - zum Beispiel Kinder oder Eltern - krank ist. Bei Hilflosigkeit oder Schwerbehinderung einer zum Haushalt gehörigen Person erhöht sich der Höchstbetrag auf 924 EUR.

624 € oder 924 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie können für haushaltsnahe Dienstleistungen bei einer Rechnungssumme von bis zu 3.000 € pro Jahr bis zu 600 € Ihre Steuerschuld mindern. (§ 35a Absatz 2 EStG) Voraussetzung ist, dass der leistende Unternehmer – hier Therapon24 - eine schriftliche Rechnung stellt und ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden kann.

Welche Dienstleistungen sind begünstigt?
z. B. Kinderbetreuung, Rasen mähen, Fenster putzen, Teppich reinigen, Hausmeisterarbeiten.

600 € p.a., wenn 3.000 € Rechnungen

Einzelnachweis statt Behinderten-Pauschalbetrag
Für Behinderte kann es sich lohnen, anstelle eines Behinderten-Pauschbetrags die tatsächlichen Mehraufwendungen im Rahmen der "anderen außergewöhnlichen Belastungen" einzeln nachzuweisen.
Abhängig vom Grad der Behinderung erhalten Behinderte im Rahmen der außengewöhnlichen Belastung einen Pauschbetrag. In Ausnahmefällen kann es sich lohnen, auf den Behinderten-Pauschbetrags zu verzichten und stattdessen die tatsächlichen Mehraufwendungen bei "anderen außergewöhnlichen Belastungen" nachzuweisen.

Der folgende Hinweis richtet sich an Eltern mit behinderten Kindern. Da sich der Behinderten-Pauschbetrag nur steuerlich auswirkt, wenn der Behinderte steuerpflichtige Einkünfte erzielt, können behinderte Kinder oftmals nicht vom Pauschbetrag profitieren. Eltern können daher den Behinderten-Pauschbetrag ihres Kindes auf sich übertragen lassen.

Behinderten-Pauschalbetrag

@ Copyright 2008-2011 - All rights reserved, Therapon24 Beratungs- & Service GmbH